Hinterlassenenrenten

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.

  • Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Ehefrau hat zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder
    • Die Ehefrau hat das 45. Altersjahr zurückgelegt und war mindestens 5 Jahre verheiratet.

    Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf eine Witwenrente.

  • Verheiratete Männer erhalten eine Witwerrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder haben. Als Kinder gelten auch im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des verstorbenen Ehegattens, welche Anspruch auf eine Waisenrente haben.

    Geschiedene Männer erhalten eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.

  • Beim Tode beider Eltern besteht ein Anspruch auf zwei Waisenrenten: eine vom verstorbenen Vater und eine von der verstorbenen Mutter. Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

  • Sind lückenlos Beiträge gezahlt worden, erhalten Witwen und Witwer eine monatliche Rente von aktuell CHF 980.00 bis CHF 1'960.00. Waisen erhalten in diesem Fall eine monatliche Rente von aktuell CHF 490.00 bis CHF 980.00.