Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, welche trotz einer AHV- / IV-Rente zu wenig Einkommen haben.

Ergänzungsleistungen für Personen zuhause
Ergänzungsleistungen für Personen im Heim
  • Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:

    • jährliche Ergänzungsleistungen, die monatlich ausbezahlt werden
    • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
  • Zusätzlich muss der Wohnsitz oder tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz sein. Ergänzungsleistungen werden daher nicht an Personen ausgerichtet, die im Ausland leben.

  • Es werden folgende Ausgaben / Einnahmen in die Berechnung einbezogen:

    Anerkannte Ausgaben

    • Betrag allgemeiner Lebensbedarf (unterschiedliche Höhe für Alleinstehende / Ehepaare / Kinder)
    • Mietzins (Begrenzung nach oben und Abstufung bei Mehrpersonenhaushalten)
    • Tagestaxe (für Personen in Heimen)
    • Betrag für persönliche Auslagen (Personen in Heimen)
    • Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV, IV)
    • Prämie für die Krankenversicherung (Pauschalbetrag)
    • usw.

    Anrechenbare Einnahmen

    • Erwerbseinkünfte zu zwei Dritteln, mit Freibetrag
    • Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen
    • Renten, Pension oder andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich Renten AHV / IV
    • Anteil des Reinvermögen nach Abzug eines Freibetrages
    • Familienzulagen
    • Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde
    • usw.


  • Folgende Kosten können übernommen werden, sofern keine andere Versicherung (auch Privatversicherung) dafür aufkommt:

    • Kostenbeteiligungen Krankenversicherung, d.h. Franchise und Selbstbehalt (bis maximal 1'000 Franken)
    • zahnärztliche Behandlung (einfache und zweckmässige Ausführung)
    • Hilfe und Pflege zuhause sowie in Tagessstrukturen
    • ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
    • Diät
    • Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
    • Hilfsmittel

    Wer eine Vergütung von solchen Kosten beanspruchen will, muss die entsprechenden Quittungen und Belege innert 15 Monaten einreichen. 

    Sie können die Abrechnungen und Belege, mit welchen Sie eine Vergütung beantragen wollen, auch elektronisch einreichen. Sie finden das Formular hier nachfolgend.

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