Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, welche trotz einer AHV- / IV-Rente zu wenig Einkommen haben.

Ergänzungsleistungen für Personen zuhause
Ergänzungsleistungen für Personen im Heim
  • Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:

    • jährliche Ergänzungsleistungen, die monatlich ausbezahlt werden
    • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
  • Zusätzlich muss der Wohnsitz oder tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz sein. Ergänzungsleistungen werden daher nicht an Personen ausgerichtet, die im Ausland leben.

  • Es werden folgende Ausgaben / Einnahmen in die Berechnung einbezogen:

    Anerkannte Ausgaben

    • Betrag allgemeiner Lebensbedarf (unterschiedliche Höhe für Alleinstehende / Ehepaare / Kinder)
    • Mietzins (Begrenzung nach oben und Abstufung bei Mehrpersonenhaushalten)
    • Tagestaxe (für Personen in Heimen)
    • Betrag für persönliche Auslagen (Personen in Heimen)
    • Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV, IV)
    • Prämie für die Krankenversicherung (Pauschalbetrag)
    • usw.

    Anrechenbare Einnahmen

    • Erwerbseinkünfte zu zwei Dritteln, mit Freibetrag
    • Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen
    • Renten, Pension oder andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich Renten AHV / IV
    • Anteil des Reinvermögen nach Abzug eines Freibetrages
    • Familienzulagen
    • Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde
    • usw.


  • Folgende Kosten können übernommen werden, sofern keine andere Versicherung (auch Privatversicherung) dafür aufkommt:

    • Kostenbeteiligungen Krankenversicherung, d.h. Franchise und Selbstbehalt (bis maximal 1'000 Franken)
    • zahnärztliche Behandlung (einfache und zweckmässige Ausführung)
    • Hilfe und Pflege zuhause sowie in Tagessstrukturen
    • ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
    • Diät
    • Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
    • Hilfsmittel

    Wer eine Vergütung von solchen Kosten beanspruchen will, muss die entsprechenden Quittungen und Belege innert 15 Monaten einreichen. 

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