Berufliche Massnahmen
Die berufliche Eingliederung ist das zentrale und erste Ziel der IV-Stellen.
Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch bedingte eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, verbessern oder erhalten. Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn alle Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ausgeschöpft wurden.
Die beruflichen Massnahmen im Überblick
Der Anspruch auf berufliche Massnahmen wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen Ausgangslage ab. Es sind folgende Massnahmen möglich:
- Berufsberatung
- Erstmalige berufliche Ausbildung
- Umschulung
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsversuch
- Personalverleih
- Beiträge an Arbeitgebende
- Beiträge für Selbständigerwerbende
Ausserdem bieten die IV-Stellen eine Beratung und Begleitung für Arbeitgebende und Versicherte im Eingliederungs- und Rentenprozess an.