Berufliche Massnahmen

Die berufliche Eingliederung ist das zentrale und erste Ziel der IV-Stellen.

Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch bedingte eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, verbessern oder erhalten. Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn alle Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ausgeschöpft wurden.

Die beruflichen Massnahmen im Überblick

Der Anspruch auf berufliche Massnahmen wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen Ausgangslage ab. Es sind folgende Massnahmen möglich:

  • Berufsberatung
  • Erstmalige berufliche Ausbildung
  • Umschulung
  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsversuch
  • Personalverleih
  • Beiträge an Arbeitgebende
  • Beiträge für Selbständigerwerbende

Ausserdem bieten die IV-Stellen eine Beratung und Begleitung für Arbeitgebende und Versicherte im Eingliederungs- und Rentenprozess an.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Wir sind gerne wieder am Montag, 6. Januar 2024 zu unseren üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.