Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Auch nach der Zusprache einer Rente kann sich der Gesundheitszustand verändern. Daher prüft die IV-Stelle von Zeit zu Zeit, ob sich die persönliche, medizinische oder finanzielle Situation verändert hat.

Kommt die IV-Stelle zum Schluss, dass die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessert werden kann, wird das Gespräch mit der versicherten Person gesucht. Sofern Massnahmen angezeigt sind, werden diese durchgeführt. Die Betroffenen erhalten parallel dazu weiterhin ihre Rente. 

Übergangsleistung und erleichtertes Wiederaufleben der Rente

Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, was passiert bei einem (nachträglichen) Scheitern der Eingliederung oder wenn sich allenfalls eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes einstellt. Hier kommt die Übergangsleistung zum Zuge. Gleichzeitig prüft die IV-Stelle den Rentenanspruch erneut.