Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen voranzutreiben.

Diese Zusammenarbeit ist besonders bei der Betreuung von Personen angezeigt, bei denen die Arbeitsunfähigkeit auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist (gesundheitliche, soziale, familiäre Probleme, etc.). Hier kann häufig nicht eindeutig festgelegt werden, welche Institution für die betroffene Person zuständig ist. Im Rahmen der IIZ vereinbaren die Institutionen unter anderem die Ansprechstelle für die betroffene Person.

Zu den Partner-Institutionen der IV-Stellen gehören:

  • Die kantonalen Arbeitsämter
  • die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfegesetze
  • private Versicherungseinrichtungen
  • Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
  • andere öffentliche und private Institutionen, die für die Eingliederung der versicherten Personen wichtig sind