Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag hat zum Ziel, Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, welche auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, vermehrt ein selbstbestimmtes Leben zuhause zu ermöglichen.

Der Assistenzbeitrag ergänzt die Hilflosenentschädigung und die Hilfe von Angehörigen. Die betroffenen Personen schliessen einen Arbeitsvertrag mit der Assistenzperson ab. Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für minderjährige Versicherte, Grundpflege gemäss KVG usw.). Die Fachpersonen der IV-Stelle klären im Einzelfall den notwendigen Hilfebedarf ab. Da sich mit dem Assistenzbeitrag umfangreiche Fragen arbeitsvertragsrechtlicher und organisatorischer Natur stellen können, besteht zudem Anspruch auf Beratung und Begleitung durch Fachstellen.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Wir sind gerne wieder am Montag, 6. Januar 2024 zu unseren üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.