Medizinische Abklärungen

Für die Beurteilung von diversen Leistungen (z.B. Rente) ist die IV-Stelle auf umfassende medizinische Abklärungen angewiesen.

Diese medizinischen Beurteilungen übernimmt der RAD Zentralschweiz (Regional ärztlicher Dienst Zentralschweiz) für die IV-Stelle Nidwalden. Die IV-Stelle Nidwalden arbeitet in komplexen Fällen mit externen Gutachterinnen und Gutachtern zusammen.

Bei der Zuweisung an externe Gutachter wird zwischen monodisziplinären (nur eine Fachdisziplin notwendig) und bi-/polydisziplinären Gutachten (zwei oder mehrere Fachdiszipline) unterschieden. Die Vergabe von Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Die IV-Stellen publizieren jährlich eine Liste, aus welcher u.a. die Anzahl Gutachten und die Namen der Gutachter ersichtlich sind. Die Liste finden Sie unter "Weitere Informationen".