Adoptionsentschädigung (AdopE)

Bei der Adoption eines Kindes unter vier Jahren besteht Anspruch auf eine Adoptionsentschädigung.

Der Anspruch besteht im ersten Jahr nach der Aufnahme des Kindes im Umfang von bis zu zwei Wochen. Es wird eine Erwerbsersatzentschädigung ausgerichtet. Sie beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches der Elternteil unmittelbar vor der Aufnahme des Kindes erzielt hat, höchstens aber 220 Franken pro Tag.

Der Antrag für die Ausrichtung einer Adoptionsentschädigung ist immer bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) einzureichen. Diese beurteilt die Anmeldung aller Fälle der ganzen Schweiz.