Entsendungen

Wenn Sie Mitarbeitende vorübergehend entsenden, bleiben diese weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.

Sie können die Entsendungen via Webapplikation ALPS (Application Legislation Platform Switzerland) beantragen. Mit AHVeasy – dem Onlineportal für Arbeitgebende – haben Sie direkten Zugriff auf ALPS. Informationen zu AHVeasy und zur Registrierung finden Sie auf unserer Website.

Die Entsendungsbescheinigung der Ausgleichskasse gilt bei einer vorübergehenden Beschäftigung in der EU/EFTA für maximal zwei Jahre.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Wir sind gerne wieder am Montag, 6. Januar 2024 zu unseren üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.