Mehrfachtätigkeit

Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.

In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine A1-Bescheinigung aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Arbeitnehmende sozialversichert sind. Die A1-Bescheinigung weist dies nach.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Wir sind gerne wieder am Montag, 6. Januar 2024 zu unseren üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.