Pflegefinanzierung
Der Kanton übernimmt in einem Pflegefall einen Anteil der Pflegekosten.
Für die Abwicklung der Restkostenfinanzierung der Pflegeleistungen nach KVG ist die Finanzverwaltung des Kantons Nidwalden zuständig.
Der Kanton übernimmt in einem Pflegefall einen Anteil der Pflegekosten.
Für die Abwicklung der Restkostenfinanzierung der Pflegeleistungen nach KVG ist die Finanzverwaltung des Kantons Nidwalden zuständig.