Versicherungsobligatorium
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet sein.
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Beachten Sie bitte das AHV/IV-Merkblatt 6.07.
Bei der Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen einzelnen Staaten beachten Sie bitte die Rubrik Internationales. Die Koordinationsregeln sind vor einer allfälligen Befreiung von Krankenversicherungspflicht abzuklären.
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Merkblatt 6.07 - Obligatorische Krankenversicherung - individuelle Prämienverbilligung
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Merkblatt Obligatorische Krankenversicherung - Ausnahmen
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Gesuch Befreiung von der Versicherungspflicht
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Bundesamt für Gesundheit (Krankenversicherung: Das Wichtigste in Kürze)
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Übersicht Krankenkassenprämien
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Informationen für Grenzgänger aus Frankreich (choix du système d'assurance-maladie)