Erwerbsaufnahme

Ab wann Sie AHV-Beiträge bezahlen müssen und weitere Informationen

Erwerbseintritt

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse nimmt der Arbeitgebende mit der Lohnbescheinigung vor.

Mehr zu den Beiträgen allgemein

Stellenwechsel

Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der Arbeitgebende meldet mit der Lohnbescheinigung jeweils Ende Jahr die Namen und Einkommen der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden.

Versicherungsausweis

Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z. B. für Grenzgänger/innen oder bei Zuzug aus dem Ausland). Die AHV-Nummer ist auch auf der Krankenversicherungskarte aufgeführt.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Wir sind gerne wieder am Montag, 6. Januar 2024 zu unseren üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.