Mein Kind hat eine Behinderung
Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Die IV-Stellen können Minderjährige und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützen.