Todesfall

Renten nach einem Todesfall, Ergänzungsleistungen sowie Informationen zu den Beiträgen

Hinterlassenenrente

Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.

Mehr zu Leistungen für Hinterlassene

Ergänzungsleistungen

Wenn eine AHV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV ausgerichtet werden.

Mehr Informationen zu Ergänzungsleistungen

Nichterwerbstätigen-Beiträge

Witwen, Witwer und Waisen, die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

Mehr Informationen zur Beitragspflicht

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Wir sind gerne wieder am Montag, 6. Januar 2024 zu unseren üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.