Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) mit Auswirkung auf AHV-Beiträge

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im SchKG in Kraft, die für Unternehmen von Bedeutung sein könnten.

Die zentrale Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungsbeiträge der AHV. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Beiträge bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nicht mehr durch Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingetrieben.

Unternehmen und Selbständige, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, werden nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, wird das Konkursverfahren eröffnet und der Betrieb wird geschlossen. Es kann zudem ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Auch Steuern und Mehrwertsteuern werden ab 2025 von den Kantonen und Gemeinden auf diese Weise eingefordert.

Bitte beachten Sie, dass die Ausgleichskasse Nidwalden diese neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen muss und keinen Einfluss darauf hat. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig die Abteilung Beiträge der Ausgleichskasse Nidwalden zu kontaktieren, wenn Sie offene Beträge nicht bezahlen können, damit die Frage einer Fristerstreckung oder Ratenzahlung geprüft werden kann.

Weitere Informationen und Tipps finden Sie im Merkblatt.

Merkblatt 2.14 - Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

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